Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Sinn und Zweck der BGC besteht ausschließlich in der Vermarktung sowie dem Ein- und Verkauf von touristischen Leistungen aller Art. Vertragspartner ist die BusMail Group Convention, ein Produkt der Unternehmen Pro Bus Scandinavia in Kempfeld sowie Küffmann & Partner GmbH in Mönchengladbach, vertreten durch Mario Malliaros und Zeljka Neuss. Sämtliche Verträge zwischen der BusMail Group Convention (nachstehend BGC genannt) sowie dem Vertragspartner (nachstehend VP genannt) erfolgen und gelten ausschließlich schriftlich und nur zwischen BGC sowie dem VP. Ebenso sind sämtliche Nebenabsprachen, Änderungen oder Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber schriftlich zu fixieren und besitzen nur in Schriftform Gültigkeit sowie Rechtsverbindlichkeit. Des Weiteren versichert der jeweilige VP, das die durch ihn eingesetzten und handelnden Personen autorisiert sind, im Namen des VP Geschäfte aller Art zu tätigen als auch zu zeichnen.

2. BGC haftet gegenüber dem VP für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Leistungen, die in dem jeweiligen Vertrag bestätigt sind bzw. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von der Haftung ausgenommen sind Leistungsausfälle, die der VP selbst verschuldet, so z. B. verspätete Ankunft, grobe Fahrlässigkeit etc. oder aufgrund von höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie etc. nicht durchgeführt werden können. BGC behält sich vor, sämtliche daraus entstehenden Kosten dem VP in Rechnung zu stellen. Weiterhin behält sich BGC vor, Änderungen bedingt durch amtliche Auflagen vorzunehmen. Mit der Anmeldung des VP akzeptiert dieser unsere AGB sowie das Hygieneschutzkonzept an, welches von BGC in Abstimmung mit dem jeweiligen Verantwortlichen des jeweiligen Veranstaltungsortes besteht. Der VP bekommt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn das Hygienekonzept, welches er uneingeschränkt umzusetzen hat. Etwaige Schadensersatzansprüche bedingt durch die Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes gehen voll zu Lasten des VP.

3. BGC genießt gemeinsam mit dem jeweiligen Veranstaltungsträger vor Ort das Hausrecht. Den Anordnungen, Auflagen und Anweisungen der Mitarbeiter der BGC als auch den Verantwortlichen des jeweiligen Veranstaltungsortes sind unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der jeweiligen Veranstaltung ohne jeglichen Kostenersatz führen.

4. Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung der BGC pro Tisch maximal 1 Aussteller mit maximal 1 Mitarbeiter zugelassen.

5. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Für alle EU-ausländischen Unternehmen mit gültiger UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) gilt das Reverse Charge Verfahren.
6. Nach verbindlicher Buchung der Veranstaltung durch den VP sowie der Bestätigung durch BGC ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Der Rest ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne jeglichen Abzug an BGC zu zahlen. Ausschließlich vollständig bezahlte Rechnungen gelten als ausgeglichen und berechtigen zur Leistung. BGC behält sich vor, bei Verzug um mehr als 7 Tagen vom Vertrag zurück zu treten und sämtliche daraus resultierenden Kosten dem VP in Rechnung zu stellen. Erfolgte Zahlungen an BGC gelten ausschließlich zur freien Verfügung von BGC. Abweichende Zahlungsmodalitäten hiervon bedürfen ausschließlich der schriftlichen Fixierung.

7. Stornierungen durch den VP sind grundsätzlich jederzeit möglich und müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich zur Berechnung der Stornokosten ist der Eingang des Tages des schriftlichen Stornowunsches bei BGC. Im Falle einer Stornierung verpflichtet sich der VP zur Zahlung nachfolgender pauschaler Entschädigungen bzw. Stornogebühren:
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,- pro gebuchten Tisch
ab dem 60. Tag vor Leistungsbeginn 100 % der kompletten Standmiete wie gebucht.
Gelten abweichende von den hier aufgeführten Stornobedingungen haben diese nur Gültigkeit, wenn sie in der Bestätigung gesondert ausgewiesen werden. Sollte die Veranstaltung nicht schriftlich storniert werden oder nimmt der VP nicht an der Veranstaltung teil, so ist ebenfalls die komplette Standmiete wie gebucht zu entrichten. Entstehen BGC durch die Stornierung bzw. der Nichtteilnahme nachweislich höhere Kosten, so sind diese grundsätzlich vom VP zu tragen. Im Übrigen bleibt es dem VP unbenommen, niedrigere als die pauschalierten Stornobeträge nachzuweisen oder zu belegen, dass BGC keine wirtschaftlichen Nachteile durch den Rücktritt hat.

Sollte(n) die BGC-Veranstaltung(en) aufgrund behördlicher Vorgaben wie z.B. Kontaktbeschränkungen nicht durchgeführt werden dürfen, werden dem VP die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Gebühren einer Teilnahme zurückerstattet.

8. Der VP kann zu jedem Zeitpunkt über das Buchungstool der BGC selbstständig Namensänderungen vornehmen bzw. Personenänderungen des Standpersonals anmelden. Sämtliche Änderungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen unbedingt, insbesondere aufgrund des Hygienekonzeptes, mitgeteilt werden. Zutritt zur Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag wird ausschließlich dem zu diesem Zeitpunkt registrierten Personenkreis gewährt.

9. Die BGC erhebt, nutzt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des VP, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der BGC erforderlich sind. Soweit zur Erfüllung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich, leitet die BGC die erhobenen Daten auch an Dritte weiter, die diese Daten ebenfalls nur zur Erfüllung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der BGC nutzen und verarbeiten dürfen. Sämtliche erhobene Daten werden gemäß Vorgaben des BDSG und ausschließlich zu den vorstehend genannten Zwecken genutzt. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung durch die BGC erhält der VP auf Anfrage.

10. Im Hinblick auf das berechtigte Geschäftsinteresse von BGC ist dem VP für die Dauer von fünf Jahren untersagt, mit sämtlichen für die jeweilige Veranstaltung von BGC eingesetzten Leistungsträger Veranstaltungen gleicher Art zu organisieren und abzuhalten. Es sei denn, der VP kann nachweisen, dass er schon vor Durchführung der gebuchten Veranstaltung zu den entsprechenden Leistungsträgern eigene Geschäftsbeziehungen zu eben diesem Zweck unterhalten hat. Des Weiteren verpflichtet sich der VP gegenüber BGC, keinerlei Informationen oder Absprachen, die den Vertrag betreffen, an Dritte weiterzugeben. Bei Nichteinhaltung behält sich BGC vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von
€ 10.000,- zu berechnen.

11. Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist ausschließlich 41068 Mönchengladbach, gleichzeitig der Sitz von BGC.